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§ 1 Geltungsbereich
Für die Dienste von Glotec Consulting GmbH, nachfolgend "Auftragnehmer" genannt gegenüber dem Auftraggeber, nachfolgend "Auftraggeber" genannt gelten nachstehende "Allgemeine Geschäftsbedingungen" bei jedem zustandkommenden Geschäftsverhältnis, auch, wenn der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen nicht einsehen wollte. Einzusehen sind diese jeder Zeit auf dieser Webseite und auf Anfrage beim Auftragnehmer. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. Die Änderung der Schriftform bedarf ihrerseits der Schriftform.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Auftraggeber ihnen nicht bis zu dem Zeitpunkt des angekündigten Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderung schriftlich widerspricht. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, endet der Vertrag unter Rückzahlung zuviel geleisteter Beträge zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen". Dies gilt nicht bei ausschließlich für den Auftraggeber positiven Änderungen oder dann, wenn die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" nicht für bestehende Verträge geändert werden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über die Nutzung von Diensten und Angeboten des Auftragnehmer kommt durch die Annahme des schriftlichen Vertrages durch den Auftragnehmer zu Stande. Wurde eine Bestellung mittels Echtzeitbestellsystem über das Auftraggebermenü vorgenommen, kommt die Bestellung durch das Absenden der mittels Passwort autorisierten Bestellung oder Zusendung der Bestellbestätigung an den Auftragnehmer zu Stande. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, Verträge und Aufträge in Einzelfällen auch telefonisch oder per Email zu akzeptieren. Jeder geschlossene Vertrag ist ein Jahresvertrag, es sei denn, im Einzelfall wurde etwas anderes gem. der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung vereinbart.

§ 3 Vertragsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag oder aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung (mit Preisliste) des Auftragnehmers. Diese steht auf den Webseiten des Auftragnehmers zum Abruf bereit und sind in ihrer jeweiligen Form Vertragsbestandteil.

§ 4 Domainregistrierung
Der Auftragnehmer wird nach Vertragsabschluß die Beantragung des gewünschten Domainnamens beim zuständigen Registrar veranlassen. Der Auftragnehmer kann nicht garantieren, dass der gewünschte Domainnamen dem Auftraggeber vom Registrar tatsächlich zugeteilt wird. Die Angabe, ob ein Domainname noch frei ist, erfolgt daher ausdrücklich unverbindlich und ohne Gewähr. Ein Domainname ist erst dann sicher an den Auftraggeber vergeben, wenn die Domain im Auftrag des Auftragnehmers vom Registrar für den Auftraggeber registriert worden ist und die entsprechenden Einträge in der Registrar - Datenbank aufgeführt werden. Ist ein beantragter Domainname bis zur Weiterleitung der Beantragung an den Registrar bereits vergeben, kann der Auftraggeber einen anderen Domainnamen wählen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine spätere Änderung des Domainnamens nach Registrierung bei dem Registrar ist ausgeschlossen.

Der Auftraggeber wird durch den Provider als Admin-C und Domaininhaber eingetragen. Durch die Registrierung einer Domain wird der Auftraggeber nicht Eigentümer sondern erhält nur ein Nutzungsrecht, solange die Domain auf ihn als Eigner oder (Admin-C) registriert ist. Für TopLevel Domains mit der Endung ".de" gelten ausdrücklich die DENIC Registrierungsbedingungen und -richtlinien. Diese sind fester Vertragsbestandteil und für die Registrierung und den Betrieb der Domain maßgebend. Für die Registrierung von Domainnamen mit anderen Endungen gelten die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, die der Provider dem Auftraggeber auf Wunsch zusendet und zudem im Internet bei der jeweiligen Vergabestelle abgerufen werden können.

Der Auftrageber ist verpflichtet, die als Domain zu registrierende Zeichenfolge auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, z.B. mit Namens-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten, sowie mit den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Mit der Antragstellung versichert der Auftraggeber, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für die Verletzung von Rechten Dritter oder sonstiger Rechtsvorschriften ergeben haben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Provider eine gültige Postanschrift - jedoch keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse - mitzuteilen und diese selbstständig über sein Auftraggebermenü oder durch Mitteilung per Post, Fax oder Email bei Bedarf zu aktualisieren. Der Provider hat diesbezüglich einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Auftraggeber. Die Beweislast bezüglich der Absendung der Änderungsmitteilung liegt beim Auftraggeber.

§ 5 Leistungsumfang
Dem Auftragnehmer bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese Änderung handelsüblich ist, notwendig erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Auftragnehmer hierzu durch Änderung der Gesetzeslage oder durch die Rechtsprechung verpflichtet ist. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen, die der Auftragnehmer erbringt, können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Für den Auftraggeber ergeben sich aus solchen freiwilligen unentgeltlichen Diensten und Leistungen keinerlei Ansprüche. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zudem ein jährliches Preisanpassungsrecht in Höhe von maximal 5% zu. Der Auftragnehmer wird dieses Preisanpassungsrecht nur in Anspruch nehmen, wenn dies zur Kompensation gestiegener Kosten erforderlich sein sollte.

Der Auftragnehmer hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen. Ein Minderungs- oder sonstiger Anspruch ergibt sich daraus für den Auftraggeber nicht.

§ 6 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung, Kündigung
Die Vertragsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Ist keine Mindestlaufzeit angegeben, beträgt diese 12 Monate.

Der abgeschlossene Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern nicht etwas anderes aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Tarifs hervorgeht bzw. der Vertrag fristgerecht gekündigt wird.

Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 4 Wochen zum Ende der jeweiligen (Mindest-) Laufzeit.

Im Falle einer unüblichen und/oder unsachgemäßer Nutzung durch den Auftraggeber behält sich der Betreiber ein Sonderkündigungsrecht mit einer siebentägigen Kündigungsfrist vor. Dies gilt insbesondere im Falle einer Beeinträchtigung von anderen Auftraggeberaccounts und/oder Systemen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber. Zuviel bezahlte Beträge werden in diesem Fall zurück erstattet. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche ergeben sich daraus für den Auftraggeber nicht. Sollte dem Auftraggeber ausserordentlich geündigt werden, wenn er mit Zahlungen an den Auftragnehmer im Verzug gemäß BGB, §286 gerät, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung von zuviel gezahlten Beiträgen.

Wird der Provider mit der Durchführung eines Domainumzuges (Providerwechsel) beauftragt, so rechtfertigt die Ablehnung der Umkonnektierung durch an bisherigen Provider nicht den Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber. Vielmehr sind die vereinbarten Entgelte und Gebühren unabhängig davon zu entrichten, ob ein KK-Auftrag durchgeführt werden kann oder nicht, da dies Zustimmung oder Ablehnung nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich der ISP NetworkSolutions liegt. Entgelte und Gebühren sind grundsätzlich ab Beginn der Leistungserbringung (Freischaltung des Auftraggebermenüs, Start der Registrierung bzw. des KK-Antrages) zu erbringen. Der Auftragnehmer kann für erneute Transferstarts bei gescheiterten Transfers eine zusätzliche Transfergebühr in der Höhe einer Jahresgebühr je Transferversuch berechnen.

§ 7 Emailserver
Der Auftragnehmer hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden Emails auf einen angemessenen Wert (derzeit 20 MB pro Email) zu beschränken, die von oder über die Mailserver vom Auftragnehmer kommen.

Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Emailaccounts des Auftraggeber gespeicherte Emails sofort nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu löschen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, die Emails vor Beendigung des Vertragsverhältnisses von dem POP3 Server auf seine lokale Festplatte zu übertragen ("herunterladen", "abrufen", "empfangen").

Wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer beauftragt hat, einen SPAM-Filter für eines oder mehrere POP3-Postfächer zu aktivieren, haftet der Auftragnehmer nicht für die Löschungen von Emails, die aufgrund der Filterung vorgenommen worden sind. Die Filterung der Postfächer kann jeder Zeit durch den Auftraggeber in schriftlicher Form widerrufen werden. Vorabgeleistete Gebühren werden generell nicht erstattet.

§ 8 Generelle Verbote für den Auftraggeber
Der Auftraggeber hat missbräuchliche Nutzungen und rechtswidrige Handlungen im Internet zu unterlassen und sicherzustellen, dass durch die eigene Präsenz (inkl. Scripte, Datenbanken, Programme, etc.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Auftraggeber beeinträchtigt werden und die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird.

Dem Auftraggeber ist es untersagt, jugendgefährdende Inhalte (FSK16 / FSK18) zu veröffentlichen. Möchte der Kunde dennoch erotische oder sexuelle Inhalte anbieten, so bedarf es einer Sondervereinbarung, die der Kunde zusätzlich und selbständig ausfüllen und dem Provider zusenden muss. Das entsprechende Formular ist auf der Webseite des Providers unter "Dokumente" abrufbar.

§ 9 Nutzung durch Dritte
Für die Nutzung durch Dritte ist alleine der Auftraggeber verantwortlich und in vollem Umfang haftbar. Bei einer missbräuchlichen Verwendung von durch Dritte genutzte Leistungen kann eine Sperre erfolgen. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Nutzung durch Dritte in Einzelfällen zu untersagen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet oder untersagt, ergeben sich daraus keine Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche für den Auftraggeber. Der Auftraggeber kann den Vertrag jedoch gegen Rückerstattung zuviel gezahlter Gebühren binnen 7 Werktagen ab Aussprache der Untersagung fristlos kündigen. Der Auftraggeber hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste durch Dritte entstanden sind. Eine Überlassung von Login-, Zugriffs- und Verwaltungsdaten (Username, Passwort, etc.) ist ausdrücklich untersagt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Zugangsdaten, Auftrags- und Auftraggebernummer, Passwörter usw. geheim zu halten und sicherzustellen, dass kein Unberechtigter Zugriff auf diese Daten erhält.

§ 10 Meldepflicht von Störungen & Mängel
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Betreiber Störungen, Mängel und Schäden unverzüglich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat dem Betreiber jene Kosten zu erstatten, die für die Behebung solcher Störungen, Mängel und Schäden entstehen, die der Auftraggeber zu vertreten hat.

Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Auftragnehmer und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von Diensten des Auftragnehmers oder dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. Es ist dem Auftraggeber insbesondere untersagt, Domainnamen oder Präsenzen mittels "Massenemails" (SPAM etc.) zu bewerben oder Massenemails (SPAM, etc.) über die Systeme/Servers des Providers zu versenden. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Folgen von Pflichtverletzungen des Auftraggeber. Im Falle einer Pflichtverletzung des Auftraggeber ist der Betreiber zur sofortigen Sperrung der entsprechenden Seiten und des Domainnamens sowie sämtlicher sonstigen Leistungen berechtigt. Jede Sperrungen und Wiederaktivierungen von Domains werden mit je 25,00 EUR zzgl. MwSt. berechnet (Sperr-/Entsperrgebühr).

Nach einer erfolgten Sperre erfolgt eine Freischaltung frühestens nach Zahlung der Sperr-/Entsperrgebühr. Durch eine Sperre wird der Auftraggeber nicht von seiner Leistungspflicht entbunden. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer insbesondere dann zu, wenn er von Dritten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen wird und/oder durch eine Strafverfolgungsbehörde oder ein Gericht dazu aufgefordert wird. Für den Fall der Zuwiderhandlung des Auftraggeber behält sich der Auftragnehmer die fristlose Kündigung vor. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche des Auftragnehmers bleiben davon unberührt. Soweit der Auftragnehmer durch Dritte wegen rechtswidriger Handlungen des Auftraggeber - insbesondere im Bereich des Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts - in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer von allen denkbaren Ansprüchen freizustellen und die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen Kosten zu tragen.

§ 11 Providerwechsel und Domainlöschung
Bei allen über den Auftragnehmer registrierten Domainnamen wird der Auftraggeber als Eigner eingetragen und kann gemäß den Bestimmungen dieser AGB und den jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle jederzeit zu einem anderen Provider wechseln, sofern dieser die entsprechende TopLevel-Domain (z.B. .de) anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Das Vertragsverhältnis wird durch einen solchen Wechsel nicht berührt. Es ist somit in jedem Fall eine gesonderte Kündigung des geschlossenen Vertrages erforderlich. Ein Wechsel mit einer Domain unter den Topleveldomains COM, NET und ORG ist seitens der Registrierungsstelle erst nach 6 Wochen der Registrierung möglich.

Kündigungen der Domain sind nur per Post oder Fax möglich.

Kann der Auftragnehmer dem KK Antrag (Providerwechsel) des neuen Provider des Auftraggeber nicht rechtzeitig statt geben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Auftraggeber zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind/waren, ist der Provider ausdrücklich dazu berechtigt, die gekündigte(n) Domain(s) zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen (CLOSE). Der Auftraggeber verliert damit da Nutzungsrecht an der/den gelöschten Domain(s). Der Auftraggeber ist alleine dafür zuständig, die rechtzeitige Durchführung des Providerwechsels sicher zu stellen und erklärt sich mit dieser Vorgehensweise ausdrücklich einverstanden. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche ergeben sich für den Auftraggeber bei einer erfolgten Löschung seiner Domain(s) nicht, sofern dem Provider nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Zudem stellt er den Provider ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

Dem Provider ist es gestattet, bei ausserordentlichen Kündigungen die Domains des Auftraggebers an die jeweilige Registrierungsstelle zurückzugeben. Der Auftraggeber verliert dabei nicht das Eignerrecht der Domains, muss jedoch mit dem Registrar oder einem anderen Provider entsprechende Verträge abschliessen oder die Domain selbständig bei der Vergabestelle löschen. Bei DE-Domains bezeichnet man den Status einer Domain, die an die Vergabestelle zurückgegeben worden ist als "Transit".

Der Auftragnehmer behält sich vor, KK-Aufträgen erst statt zu geben, wenn sämtliche unbestrittenen offenen Forderungen des Auftraggeber beglichen sind. Der Auftraggeber hat die daraus entstehenden Folgekosten zu tragen. Schadensersatzansprüche des Auftraggeber ergeben sich hierdurch nicht.

§ 12 Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt online. Die Zusendung der Rechnung erfolgt nur nach gesonderter Anforderung über das Auftraggebermenü des Auftraggeber, wobei für jede zugesendete Einzelrechnung eine Gebühr gem. aktueller Preisliste in Rechnung gestellt wird. Der Auftraggeber erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, fällige Rechnungsbeträge und fällige wiederkehrende Beträge vom Konto des Auftraggeber einzuziehen bzw. bei Fälligkeit in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung zum Bankeinzug mittels Lastschriftverfahren oder zahlt fällige Rechnungsbeträge sofort rein netto ohne jeden Abzug.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zuviel gezahlte Beträge mit nachfolgenden Rechnungen zu verrechnen. Es findet generell keine Rückzahlung statt.

§ 13 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Gegen Forderungen des Auftragnehmers steht dem Auftraggeber die Befugnis zur Aufrechnung nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertrag mit dem Auftragnehmer zu.

§ 14 Abbruch und Storno
Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Auftrag jeder Zeit abzubrechen. Alle, bis dahin angefallenen und unaufhaltbaren laufenden Kosten bis zur vollständigen Einstellung des Auftrags sind vom Auftraggeber zu begleichen. Der Auftragnehmer behält sich vor, eine entsprechende Ausfallpauschale, die jedoch maximal 50 % des Auftragsvolumens und mit den, möglicherweise angefallenen Kosten nicht höher als 100 % des Auftragsvolumens entsprechen darf, zusätzlich zu erheben.

Falls eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde, wird diese selbstverständlich nicht an Gültigkeit verlieren.

Wurden dem Auftraggeber Zugangsdaten zugestellt, so verliert er sein Widerrufsrecht (Fernabsatzgesetz) des Auftrags, da seitens des Auftragnehmers mit Zusendung der Zugansdaten die Leistung erfüllt ist.

§ 15 Abnahme & Auftragserfüllung
Die Produkte, die aufgrund des Auftrages vom Auftragnehmer erstellt worden sind, bleiben solange Eigentum des Auftragnehmers, bis alle Zahlungen des Auftrags vollständig geleistet wurden. Bei Abnahme des Produktes akzeptiert der Auftraggeber die Qualität der Produkte und die Erfüllung der Dienstleistungen. Ein Auftrag gilt auch als erfüllt, sobald der Auftraggeber Produkte oder Dienstleistungen verwendet.

§ 16 Urheberrechte
Der Auftragnehmer behält jegliche Urheberrechte von seinen Produkten bei sich. Der Auftraggeber erhält ein entsprechendes Nutzungsrecht im vorher schriftlich definiertem Umfang. Wir nichts schriftlich vereinbart, so kann der Auftraggeber das Produkt auf dem, vom Auftragnehmer aufgespielten Server oder Webspace frei nutzen. Das Verändern oder Kopieren der Produkte bedarf einer speziellen Genehmigung des Auftragnehmers. Eine Genehmigung muss schriftlich erfolgen.

Ideen, die von oder über den Auftragnehmer an den Auftraggeber gelangen, dürfen nicht anderweitig verwendet werden, ohne dass der Auftragnehmer dies entsprechen schriftlich genehmigt hat.

§ 17 Nachweis von Urheberrechten
Der Auftraggeber muss Urheberrechte oder Nutzungsrechte von Materialien, die er dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt oder über den Auftragnehmer ordert, selber ausreichend nachweisen. Der Auftragnehmer handelt nur im Auftrag des Auftraggebers und weist jegliche Ansprüche gegenüber Dritten an den Auftraggeber weiter.

§ 18 Schweigepflicht
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, seine Projekte und Werbestrategien, sowie andere Betriebsgeheimnisse, die der Auftragnehmer im Laufe einer Auftrageserfüllung erfährt, für sich zu behalten.

§ 19 Datenschutz
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 3 Abs. 5 Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) darüber unterrichtet, dass der Auftragnehmer seine Adressdaten in maschinenlesbarer Form erfasst und für sich aus dem Vertrag ergebende Aufgaben maschinell verarbeitet. Zudem werden Login- und Zugriffsdaten für Beweiszwecke gespeichert. Der Auftraggeber stimmt dem ausdrücklich zu.

Soweit sich der Auftragnehmer zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter bedient, ist er berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

Beide Vertragspartner stehen dafür ein, dass das jeweils mit der Vertragsabwicklung befasste Personal die einschlägigen Datenschutz- und sonstigen relevanten Rechtsbestimmungen kennt und beachtet.

Beide Vertragsparteien müssen Passworte geheim halten und diese unverzüglich ändern, sobald die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von dem Passwort erhalten haben. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer sofort unterrichten, wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Gleiches gilt umgekehrt für den Auftragnehmer, wenn er Änderungen an Passwörtern vornimmt, die für den Auftraggeber und dessen Tätigkeiten von Bedeutung sind. Die Übermittlung der neuen Passwörter erfolgt gemäß Absprache zwischen den Vertragsparteien ausschließlich an dazu besonders autorisierte Personen des jeweiligen Vertragspartners.

Der Auftragnehmer darf auf der Grundlage des TDDSG bzw. den jeweils geltenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses (d.h. für die Begründung und etwaige Änderungen des Vertragsverhältnisses einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung und der Bereitstellung von Standleitungen) notwendig ist (Bestandsdaten) (§ 5 TDDSG). Diese Befugnis gilt auch für einen von dem Betreiber beauftragten Dritten, der seinen Sitz auch im Ausland haben kann.

Die Bestandsdaten werden spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht, sofern dem im Einzelfall nicht besondere Gründe entgegen stehen. Soweit Auftraggeber gegen die Höhe der in der Rechnung gestellten Verbindungsentgelte Einwendungen erhoben haben, dürfen die Abrechnungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Ferner können Bestandsdaten bis zum Ablauf von zwei Jahren gespeichert bleiben, sofern Beschwerdebearbeitungen sowie sonstige Gründe einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses dies erfordern. Im übrigen darf die Löschung von Bestands- und Abrechnungsdaten unterbleiben, soweit dies gesetzliche Regelungen vorsehen oder die Verfolgung von Ansprüchen dies erfordert.

Der Auftragnehmer erfasst die aktuelle "IP-Nummer" des Auftraggeber bei Aufgabe der Bestellung und Nutzung des Auftraggebermenüs zusammen mit Datum, Uhrzeit und weiteren relevanten Daten. Diese werden vertraulich behandelt und nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen oder dergleichen verwendet. Sie dienen vielmehr ausschließlich dem Zweck, eine Bestellung oder Vorgänge im Auftraggebermenü bei Problemen, Unklarheiten usw. nachvollziehen zu können. Zudem behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, diese Daten auf Verlangen einer Staatsanwaltschaft oder eines ordentlichen Gerichts offen zu legen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die gespeicherten Daten des Auftraggebers zu wirtschaftlichen Zwecken auch über das Vertragsverhältnis zu speichern. Ebenso ist der Auftragnehmer berechtigt, die, über den Auftraggeber gespeicherten Informationen an Wirtschaftsauskünfte weiterzugeben. Der Auftragnehmer hat mit Zustimmung der AGB durch den Auftraggeber seine Informationspflicht gem. § 33 BDSG erfüllt.

§ 20 Höhere Gewalt
Der Auftragnehmer ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber (z.B. Leitungsprobleme von Backbone-Anbietern), Störungen im Bereich von Leitungsgebern, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Auftragnehmer autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche ergeben sich für den Auftraggeber bei nicht durch den Auftragnehmer zu verantwortenden Ausfällen nicht.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstiger Gründe, es sei denn, ihm können Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Alle Ansprüche des Auftraggeber sind auf den Auftragswert beschränkt, sofern gesetzlich zulässig. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer erstellt Sicherungskopien (Backup) nur für im Bereich des Auftragnehmers liegende Datenverluste (Hardwareausfall, usw.).

§ 21 Sperrung der Leistungen
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Angabe einer ausländischen Anschrift oder einer Postfach-Adresse nicht ausreichend ist und den Provider zu einer Sperre sämtlichen Leistung berechtigt. Wird eine Lastschrift des Auftragnehmers von der Bank des Auftraggeber zurück gegeben (Lastschriftrückgabe), der Abbuchung widersprochen oder gerät der Auftraggeber in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche vom Auftraggeber genutzte Leistungen und Einrichtungen zu sperren. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte zu zahlen und die Kosten der Wiederinbetriebnahme zu tragen. Zudem kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und bei Verträgen mit Mindestmietzeit Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

§ 22 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Bad Salzuflen, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - lemgo. Dem Auftragnehmer bleibt es vorbehalten, Klagen gegen den Auftraggeber an dessen allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben.

Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Der Auftraggeber erklärt mit Abgabe seiner Bestellung ausdrücklich, dass er das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, voll geschäftsfähig ist und sein überwiegender Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Sofern der Auftraggeber das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, versichert er mit Aufgabe der Bestellung, dass er zu dieser berechtigt ist.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Sperrgebühr sowie eine Entsperrgebühr bei einer Leistungssperrung zu erheben, die jeweils 25,00 Euro netto (29,00 Euro brutto) beträgt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Entsperrung erst nach Zahlung aller offenen Posten des Auftraggebers durchzuführen.

Bad Salzuflen, den 25. März 2006

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